AGB

AGB für SOLSUC UG

Die AGB bestehen aus den Allgemeinen Bestimmungen (I.) sowie für Trainings- oder Seminarveranstaltungen (II.). Der Kunde kann diese AGB durch eine E Mail an michael.urban@solsuc.com in schriftlicher Form anfordern.

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Allgemeines

(1) Die Angebote von SOLSUC UG richtet sich mit den Angeboten ausdrücklich nicht an Verbraucher i.S.d. § 13 BGB. Durch den Vertragsabschluss bestätigt der Kunde, dass er die von SOLSUC UG zu erbringenden Dienstleistungen für seine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit beauftragt.

(2) Nebenabreden sollen schriftlich vereinbart werden; individuelle Abreden haben stets Vorrang.

(3) Die Geschäftsbeziehungen zwischen SOLSUC UG und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 2 Umsatzsteuer und Zahlung

(1) Die vereinbarten Honorare bzw. Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, netto zuzüglich Umsatzsteuer.

(2) Zahlungsverpflichtungen der Kunden sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Kommt ein Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann SOLSUC UG nach den gesetzlichen Bestimmungen Schadensersatz verlangen und/ oder vom Vertrag zurücktreten.

§ 3 Haftung

(1) SOLSUC UG haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Schadenersatzansprüche außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel kann ein Kunde gegenüber SOLSUC UG nur bei Vorsatz oder grob fahrlässigem Verhalten geltend machen. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung von SOLSUC UG der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn die Gegenansprüche von SOLSUC UG anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Datenschutz

(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von SOLSUC UG auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von SOLSUC UG selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG).

(2) Persönliche Informationen können bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Kunden auch dazu verwendet werden, um über Produkte, Marketingmaßnahmen und sonstige Dienstleistungen zu informieren.

(3) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. SOLSUC UG ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Vertragsbeziehungen erfolgt die Löschung nach deren Ende.

II. Besondere Bestimmungen Training und Seminare

§ 6 Buchung von Trainings- oder Seminarveranstaltungen

(1) Wenn die Kunden ihre Teilnahme an Trainings- oder Seminarveranstaltungen über das Web-Portal unter www.solsuc.com buchen, kommt der Vertrag zustande, indem SOLSUC UG die Teilnahme des Kunden schriftlich bestätigt – mit dieser Bestätigung ist die Anmeldung für beide Teile verbindlich. Zusammen mit der Teilnahmebestätigung erhält der Kunde die Rechnung.

(2) Bei allen sonstigen Buchungsvorgängen, z.B. per Telefon, E-Mail, Brief oder Fax, übersendet SOLSUC UG dem Kunden ein Angebot zur Teilnahme an der gewünschten Trainings- oder Seminarveranstaltung, welches der Kunde innerhalb von 1 Woche in Textform annehmen kann. Mit dieser Bestätigung des Kunden ist die Anmeldung für beide Teile verbindlich und der Kunde erhält anschließend die Rechnung.

(3) Aufgrund der – im Interesse der Kunden – begrenzten Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt.

(4) Die von SOLSUC UG bei der Durchführung der Trainings- oder Seminarveranstaltungen eingesetzten Trainer handeln während ihrer Tätigkeit ausschließlich im Auftrag und im Namen von SOLSUC UG. Innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten nach Beendigung der Trainings- oder Seminarveranstaltung sind Zusatz-, Folge- und Neuaufträge mit den Trainern ausschließlich über SOLSUC UG abzuwickeln.

§ 7 Preise für Trainings- und Seminarveranstaltungen, Stornierungen und Umbuchungen

(1) Für die Teilnahme an Trainings- oder Seminarveranstaltungen gelten die in den Kursprogrammen oder im Online-Portal angegebenen Preise oder, z.B. bei Firmenveranstaltungen, die individuell vereinbarten Preise.

(2) Die Teilnahmegebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig.

(3) Die Preise beinhalten die Trainingsleistungen, die Trainingsunterlagen und Mittagessen (bei lokalen Tagesschulungen) und Pausengetränke, sofern nichts anderes angegeben ist. Bei Veranstaltungen die ausschließlich online (Remote, Homeoffice) abgewickelt werden entfällt das Mittagessen und die Pausengetränke. Die Teilnehmer erhalten ferner eine schriftliche Teilnahmebestätigung und im Falle einer bestandenen Prüfung ein Zertifikat. Sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Schulung, wie beispielsweise Übernachtungs- und Fahrtkosten hat der Teilnehmer selbst zu tragen. Ein Nichterscheinen oder eine nur zeitweise Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt nicht zur Kürzung der Teilnahmegebühr.

(4) Kann ein Teilnehmer krankheitsbedingt an einer Trainings- und Seminarveranstaltung nicht teilnehmen und weist der Kunde dies durch Vorlage eines ärztlichen Attestes nach, so hat der Kunde das Recht zur kostenfreien Umbuchung auf ein Training mit derselben Kursbezeichnung zum nächsten verfügbaren Termin. Teilnehmer können im Übrigen ihre Teilnahme an Trainings- oder Seminarveranstaltungen bis spätestens 14 Kalendertage vor dem Veranstaltungsbeginn schriftlich wie folgt stornieren:

– Erfolgt die Stornierung 28 Kalendertage oder früher vor dem Veranstaltungsbeginn, ist diese kostenfrei; etwa bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden von SOLSUC UG erstattet.

– Erfolgt die Stornierung zwischen dem 27. Kalendertag und dem 15. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn, wird 50 % der Teilnahmegebühr fällig; etwa bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden von SOLSUC UG erstattet.

– Im Falle einer späteren Stornierung wird die gesamte Teilnahmegebühr erhoben.

(5) Ein Kunde kann eine Anmeldung jederzeit auf einen anderen Mitarbeiter seines Unternehmens übertragen.

(6) Gegen eine Bearbeitungsgebühr von 100,00 € zzgl. USt. kann ein Kunde die Anmeldung auch einmalig auf eine andere SOLSUC UG-Veranstaltung innerhalb der folgenden 6 Monate umbuchen. Unterschiedliche Teilnahmepreise sind dabei auszugleichen.

§ 8 Durchführung von Trainings- und Seminarveranstaltungen, Absage und Ausfall

(1) Der Veranstaltungsort ist in der aktuellen Trainingsbeschreibung oder im Bestätigungsschreiben angegeben, bei Firmenveranstaltungen im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Verlegungen des Schulungsortes sind vorbehalten. Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt die Mindestteilnehmerzahl von 6 Teilnehmern.

(2) SOLSUC UG behält sich vor, auch bestätigte Veranstaltungen aus organisatorischen oder sonstigen wichtigen Gründen (z.B. bei zu geringer Teilnehmerzahl) bis sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. SOLSUC UG wird sich jedoch in diesem Fall bemühen, Alternativen anzubieten. Bei einer Absage oder einem Ausfall der Veranstaltung, z.B. bedingt durch höhere Gewalt, wird SOLSUC UG die Teilnehmer unverzüglich informieren und bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstatten; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

§ 9 Urheberrechte an Schulungsunterlagen

Alle Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte hinsichtlich der Schulungsunterlagen, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung, verbleiben bei SOLSUC UG – oder, wenn entsprechend gekennzeichnet, bei den jeweiligen Rechteinhabern. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch SOLSUC UG darf kein Nutzer die Schulungsunterlagen, ganz oder teilweise, in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduzieren, vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben.

§ 10 Schlussbemerkung

(1) SOLSUC UG behält sich die Änderung der vorliegenden AGB vor. Änderungen der Nutzungsbedingungen werden den Bestandskunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Dazu ist der Verweis auf die Internetadresse, unter der die aktuelle Fassung der AGB abrufbar ist, ausreichend. Wird den Änderungen nicht binnen eines Monats nach Zugang widersprochen, gelten diese als angenommen. Bei fristgerechtem Widerspruch gilt der Vertrag unverändert fort.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(4) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Aachen.